AGB<\/h1>\n<\/div><\/div>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstellung werkvertraglicher Leistungen<\/h1>\n<\/div><\/div>\u00a0<\/p>\n
der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.
gesetzlich vertreten durch
Herrn Jan Knopp
Schochenwinkel 5
79353 Bahlingen<\/p>\n
Pr\u00e4ambel
Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<\/div><\/div>
\u00a0<\/p>\n
\u00a7 1 Geltungsbereich \/ Allgemeines<\/strong>
(1) Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind f\u00fcr den Auftragnehmer unverbindlich, soweit der Auftragnehmer deren Geltung nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Dies gilt auch wenn der Auftragnehmer der Geltung von Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdr\u00fccklich widerspricht oder die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchrt.
(2) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegen\u00fcber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.
(4) \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer \u00c4nderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung, gelten die \u00c4nderungen als genehmigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.<\/p>\n\u00a7 2 Vertragsschluss \/ Vertragssprache \/ Keine Speicherung des Vertragstextes<\/strong>
(1) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind f\u00fcr Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform, in der Regel durch E-Mail, welches Sie innerhalb von sieben Tagen annehmen k\u00f6nnen.
(2) Ein Vertrag kommt zu Stande, durch Annahmeerkl\u00e4rung des Auftragnehmers per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. F\u00fcr den Vertragsschluss steht dem Auftraggeber ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\u00a7 3 Lieferfristen \/ Lieferverzug<\/strong>
(1) Lieferfristen oder Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3) Soweit die Auslieferung durch Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt verz\u00f6gert wird, insbesondere bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, wie Streik und rechtm\u00e4\u00dfiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die f\u00fcr den Auftragnehmer unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umst\u00e4nde bei Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mitgeteilt.
Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar ist, ist der Auftraggeber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird diesem unverz\u00fcglich erstattet.
(4) Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 9 geltend zu machen. Ebenfalls unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung).<\/p>\n\u00a7 4 Lieferung \/ Gefahrtragung \/ Abnahme \/ Annahmeverzug<\/strong>
(1) Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgen Lieferungen ab Bahlingen. Dort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung).
(2) Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind unter Ber\u00fccksichtigung seiner Interessen zul\u00e4ssig, es sei denn sie sind f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn dem Auftraggeber durch die Teillieferung ein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die Lieferung der restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.
(3) Soweit die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt wird, erfolgt dies auf seine Gefahr. Die Gefahr geht mit Verladung auf das Transportfahrzeug \u00fcber. Soweit sich der Transport aus in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, geht die Gefahr auf diesen \u00fcber, sobald die Lieferung versandbereit ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber angezeigt.
(4) Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ist der Abschluss einer Transportversicherung m\u00f6glich.
(5) Verlust oder \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen der Ware sowie eine \u00dcberschreitung der Lieferfrist sind bei Ablieferung gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer hinreichend deutlich anzuzeigen (\u00a7 438 HGB). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich eine Kopie der Anzeige zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\u00a7 5 Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/strong>
(1) Ma\u00dfgebend sind die auf der Webseite oder vom Auftragnehmer direkt angegebenen Preise (in Euro), einschlie\u00dflich Verpackung jedoch zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer, sonstiger Steuern, etwaiger Transportkosten, Z\u00f6llen, Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben ab Lager oder der jeweils individuell vereinbarte Preis f\u00fcr ein erschaffenes Werk.
(2)
– Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages f\u00e4llig. Die Verg\u00fctung des Auftragnehmers wird sieben Tage nach Lieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung f\u00e4llig.
– Der Auftragnehmer ist bei Werkleistungen berechtigt, Abschlagszahlungen in H\u00f6he von f\u00fcnfzig Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbrachter Leistungen ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Die (restliche) Verg\u00fctung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im \u00dcbrigen bei der Abnahme f\u00e4llig, soweit nicht das Gesetz eine fr\u00fchere F\u00e4lligkeit vorsieht, insbesondere nach \u00a7 641 Abs. 2 BGB (Auftraggeber gegen\u00fcber Dritten zu diesen Leistungen verpflichtet).
– Bei Mietvertr\u00e4gen ist der Mietzins im Voraus zu entrichten.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erkl\u00e4rungen des Auftragnehmers sieben Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zahlungsanforderung f\u00fcr die Abschlagszahlungen und sieben Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit er nicht vorher bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von M\u00e4ngeln steht dem Auftraggeber ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber f\u00e4llige Zahlungen nicht geleistet hat und der f\u00e4llige Betrag (einschlie\u00dflich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem Wert der – mit M\u00e4ngeln behafteten – Leistungen steht.
(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verf\u00fcgung:
– Barzahlung
– EC-Zahlung
– \u00dcberweisung und
– Paypal
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer zudem eine Pauschale in H\u00f6he von 40,00 Euro zu. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist.
(5) Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung gestattet und gilt als sicherungshalber geleistet. Mit Einl\u00f6sung des Wechsels oder Schecks im Zusammenhang stehende Kosten gehen zulasten des Kunden.
(6) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong>
(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche.
(2) F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung gilt einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(3) Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundst\u00fccken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, in H\u00f6he des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.
(5) W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverk\u00e4ufern im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(6) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und\/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes\/der Neuware liegt keine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p>\n\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung<\/strong>
(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Unber\u00fchrt bleiben jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (\u00a7\u00a7 478, 479 BGB).
(2) M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7 377 HGB) ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.
(3) Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu weigern, bleibt unber\u00fchrt.
(4) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherf\u00fcllung in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nachbesserung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist f\u00fcr die Nachbesserung eine Frist von 30 Tagen einzur\u00e4umen. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach \u00a7 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
(5) Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\u00a7 8 Haftung<\/strong>
(1) Der Auftragnehmer haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
Im \u00dcbrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verk\u00e4ufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstandes \u00fcbernommen hat. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten f\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche (insbesondere f\u00fcr Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen M\u00e4ngeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch f\u00fcr den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung f\u00fcr Verzug und Unm\u00f6glichkeit bestimmen sich jedoch nach \u00a7 4 dieser Bedingungen.
(3) Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Im \u00dcbrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des \u00a7 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser H\u00f6he bestehen w\u00fcrden. Diese Regelung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.
(6) Holz ist ein Naturprodukt
Farbunterschiede sind kein Qualit\u00e4tsmangel. Sie entstehen durch verschiedene Holzfeuchte, Holzarten und Holzstrukturen. Diese Farbunterschiede werden durch verschiedene Witterungseinfl\u00fcsse nach einiger Zeit ausgeglichen.
Risse und Verwerfungen des Holzes sind von Produzenten und H\u00e4ndlern wenig zu beeinflussen, da diese ein nat\u00fcrlicher Prozess des Holzes sind und sich nicht vermeiden lassen.
Harzaustritt entsteht besonders bei Nadelh\u00f6lzern, da Harz ein nat\u00fcrlicher Bestandteil des Holzes ist. Diese Stellen lassen sich mit einem Tuch und Terpentin leicht reinigen.
Astbildung ist bei Holz ein nat\u00fcrliches Merkmal. Es geh\u00f6rt zum Erscheinungsbild des Holzes und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Schimmel und Stockflecke sind eine schwarz-graue Verf\u00e4rbung der Holzoberfl\u00e4che, die in warmen Monaten auftreten kann.
Dabei bilden sich kleine Kristalle auf der Oberfl\u00e4che, die mit Wasser und einer B\u00fcrste einfach zu entfernen sind. Hieraus ergeben sich hinsichtlich der Stabilit\u00e4t und Haltbarkeit des Holzes bzw. der Impr\u00e4gnierung keine Einschr\u00e4nkungen.
Raue Oberfl\u00e4chen k\u00f6nnen immer im Bereich von \u00c4sten, Rundungen, Fasern oder bei quer zur Faserrichtung bearbeitetem Holz auftreten und sind durch leichtes Ausschleifen mit Sandpapier zu beseitigen.
Holz ist ein Naturwerkstoff, Abweichungen in Struktur, Oberfl\u00e4che, Maserung und Lackeindringtiefe
sind kein Reklamationsgrund sondern ein Merkmal f\u00fcr ECHTES HOLZ!<\/p>\n\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong>
(1) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – betr\u00e4gt ein Jahr.
(2) Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Ma\u00dfgabe:
a) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Leistungen \u00fcbernommen hat.<\/p>\nb) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen hierf\u00fcr besteht.
c) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche zudem nicht bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den F\u00e4llen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gesprochen wird, werden auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(3) Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzanspr\u00fcchen mit der Abnahme.<\/p>\n
\u00a7 10 Datenschutz<\/strong>
Wir gew\u00e4hrleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erf\u00fcllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n\u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/strong>
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich s\u00e4mtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Sitz der ALT.HOLZ.GARAGE zust\u00e4ndig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
(2) Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher – auch internationaler – Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Niederlassung des Auftraggebers.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstellung werkvertraglicher Leistungen \u00a0 der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.gesetzlich vertreten durchHerrn Jan KnoppSchochenwinkel 579353 Bahlingen Pr\u00e4ambelDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"content-type":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4132","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\nAGB - Alt.Holz.Garage<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n
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der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.
gesetzlich vertreten durch
Herrn Jan Knopp
Schochenwinkel 5
79353 Bahlingen<\/p>\n
Pr\u00e4ambel
Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<\/div><\/div>
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\u00a7 1 Geltungsbereich \/ Allgemeines<\/strong>
(1) Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind f\u00fcr den Auftragnehmer unverbindlich, soweit der Auftragnehmer deren Geltung nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Dies gilt auch wenn der Auftragnehmer der Geltung von Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdr\u00fccklich widerspricht oder die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchrt.
(2) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegen\u00fcber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.
(4) \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer \u00c4nderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung, gelten die \u00c4nderungen als genehmigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.<\/p>\n\u00a7 2 Vertragsschluss \/ Vertragssprache \/ Keine Speicherung des Vertragstextes<\/strong>
(1) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind f\u00fcr Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform, in der Regel durch E-Mail, welches Sie innerhalb von sieben Tagen annehmen k\u00f6nnen.
(2) Ein Vertrag kommt zu Stande, durch Annahmeerkl\u00e4rung des Auftragnehmers per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. F\u00fcr den Vertragsschluss steht dem Auftraggeber ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\u00a7 3 Lieferfristen \/ Lieferverzug<\/strong>
(1) Lieferfristen oder Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3) Soweit die Auslieferung durch Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt verz\u00f6gert wird, insbesondere bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, wie Streik und rechtm\u00e4\u00dfiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die f\u00fcr den Auftragnehmer unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umst\u00e4nde bei Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mitgeteilt.
Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar ist, ist der Auftraggeber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird diesem unverz\u00fcglich erstattet.
(4) Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 9 geltend zu machen. Ebenfalls unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung).<\/p>\n\u00a7 4 Lieferung \/ Gefahrtragung \/ Abnahme \/ Annahmeverzug<\/strong>
(1) Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgen Lieferungen ab Bahlingen. Dort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung).
(2) Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind unter Ber\u00fccksichtigung seiner Interessen zul\u00e4ssig, es sei denn sie sind f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn dem Auftraggeber durch die Teillieferung ein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die Lieferung der restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.
(3) Soweit die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt wird, erfolgt dies auf seine Gefahr. Die Gefahr geht mit Verladung auf das Transportfahrzeug \u00fcber. Soweit sich der Transport aus in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, geht die Gefahr auf diesen \u00fcber, sobald die Lieferung versandbereit ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber angezeigt.
(4) Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ist der Abschluss einer Transportversicherung m\u00f6glich.
(5) Verlust oder \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen der Ware sowie eine \u00dcberschreitung der Lieferfrist sind bei Ablieferung gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer hinreichend deutlich anzuzeigen (\u00a7 438 HGB). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich eine Kopie der Anzeige zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\u00a7 5 Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/strong>
(1) Ma\u00dfgebend sind die auf der Webseite oder vom Auftragnehmer direkt angegebenen Preise (in Euro), einschlie\u00dflich Verpackung jedoch zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer, sonstiger Steuern, etwaiger Transportkosten, Z\u00f6llen, Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben ab Lager oder der jeweils individuell vereinbarte Preis f\u00fcr ein erschaffenes Werk.
(2)
– Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages f\u00e4llig. Die Verg\u00fctung des Auftragnehmers wird sieben Tage nach Lieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung f\u00e4llig.
– Der Auftragnehmer ist bei Werkleistungen berechtigt, Abschlagszahlungen in H\u00f6he von f\u00fcnfzig Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbrachter Leistungen ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Die (restliche) Verg\u00fctung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im \u00dcbrigen bei der Abnahme f\u00e4llig, soweit nicht das Gesetz eine fr\u00fchere F\u00e4lligkeit vorsieht, insbesondere nach \u00a7 641 Abs. 2 BGB (Auftraggeber gegen\u00fcber Dritten zu diesen Leistungen verpflichtet).
– Bei Mietvertr\u00e4gen ist der Mietzins im Voraus zu entrichten.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erkl\u00e4rungen des Auftragnehmers sieben Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zahlungsanforderung f\u00fcr die Abschlagszahlungen und sieben Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit er nicht vorher bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von M\u00e4ngeln steht dem Auftraggeber ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber f\u00e4llige Zahlungen nicht geleistet hat und der f\u00e4llige Betrag (einschlie\u00dflich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem Wert der – mit M\u00e4ngeln behafteten – Leistungen steht.
(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verf\u00fcgung:
– Barzahlung
– EC-Zahlung
– \u00dcberweisung und
– Paypal
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer zudem eine Pauschale in H\u00f6he von 40,00 Euro zu. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist.
(5) Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung gestattet und gilt als sicherungshalber geleistet. Mit Einl\u00f6sung des Wechsels oder Schecks im Zusammenhang stehende Kosten gehen zulasten des Kunden.
(6) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong>
(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche.
(2) F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung gilt einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(3) Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundst\u00fccken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, in H\u00f6he des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.
(5) W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverk\u00e4ufern im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(6) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und\/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes\/der Neuware liegt keine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p>\n\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung<\/strong>
(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Unber\u00fchrt bleiben jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (\u00a7\u00a7 478, 479 BGB).
(2) M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7 377 HGB) ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.
(3) Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu weigern, bleibt unber\u00fchrt.
(4) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherf\u00fcllung in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nachbesserung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist f\u00fcr die Nachbesserung eine Frist von 30 Tagen einzur\u00e4umen. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach \u00a7 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
(5) Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\u00a7 8 Haftung<\/strong>
(1) Der Auftragnehmer haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
Im \u00dcbrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verk\u00e4ufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstandes \u00fcbernommen hat. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten f\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche (insbesondere f\u00fcr Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen M\u00e4ngeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch f\u00fcr den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung f\u00fcr Verzug und Unm\u00f6glichkeit bestimmen sich jedoch nach \u00a7 4 dieser Bedingungen.
(3) Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Im \u00dcbrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des \u00a7 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser H\u00f6he bestehen w\u00fcrden. Diese Regelung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.
(6) Holz ist ein Naturprodukt
Farbunterschiede sind kein Qualit\u00e4tsmangel. Sie entstehen durch verschiedene Holzfeuchte, Holzarten und Holzstrukturen. Diese Farbunterschiede werden durch verschiedene Witterungseinfl\u00fcsse nach einiger Zeit ausgeglichen.
Risse und Verwerfungen des Holzes sind von Produzenten und H\u00e4ndlern wenig zu beeinflussen, da diese ein nat\u00fcrlicher Prozess des Holzes sind und sich nicht vermeiden lassen.
Harzaustritt entsteht besonders bei Nadelh\u00f6lzern, da Harz ein nat\u00fcrlicher Bestandteil des Holzes ist. Diese Stellen lassen sich mit einem Tuch und Terpentin leicht reinigen.
Astbildung ist bei Holz ein nat\u00fcrliches Merkmal. Es geh\u00f6rt zum Erscheinungsbild des Holzes und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Schimmel und Stockflecke sind eine schwarz-graue Verf\u00e4rbung der Holzoberfl\u00e4che, die in warmen Monaten auftreten kann.
Dabei bilden sich kleine Kristalle auf der Oberfl\u00e4che, die mit Wasser und einer B\u00fcrste einfach zu entfernen sind. Hieraus ergeben sich hinsichtlich der Stabilit\u00e4t und Haltbarkeit des Holzes bzw. der Impr\u00e4gnierung keine Einschr\u00e4nkungen.
Raue Oberfl\u00e4chen k\u00f6nnen immer im Bereich von \u00c4sten, Rundungen, Fasern oder bei quer zur Faserrichtung bearbeitetem Holz auftreten und sind durch leichtes Ausschleifen mit Sandpapier zu beseitigen.
Holz ist ein Naturwerkstoff, Abweichungen in Struktur, Oberfl\u00e4che, Maserung und Lackeindringtiefe
sind kein Reklamationsgrund sondern ein Merkmal f\u00fcr ECHTES HOLZ!<\/p>\n\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong>
(1) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – betr\u00e4gt ein Jahr.
(2) Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Ma\u00dfgabe:
a) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Leistungen \u00fcbernommen hat.<\/p>\nb) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen hierf\u00fcr besteht.
c) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche zudem nicht bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den F\u00e4llen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gesprochen wird, werden auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(3) Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzanspr\u00fcchen mit der Abnahme.<\/p>\n
\u00a7 10 Datenschutz<\/strong>
Wir gew\u00e4hrleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erf\u00fcllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n\u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/strong>
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich s\u00e4mtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Sitz der ALT.HOLZ.GARAGE zust\u00e4ndig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
(2) Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher – auch internationaler – Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Niederlassung des Auftraggebers.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstellung werkvertraglicher Leistungen \u00a0 der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.gesetzlich vertreten durchHerrn Jan KnoppSchochenwinkel 579353 Bahlingen Pr\u00e4ambelDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"content-type":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4132","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\nAGB - Alt.Holz.Garage<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n
\u00a0<\/p>\n
der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.
gesetzlich vertreten durch
Herrn Jan Knopp
Schochenwinkel 5
79353 Bahlingen<\/p>\n
Pr\u00e4ambel
Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<\/div><\/div>
\u00a0<\/p>\n
\u00a7 1 Geltungsbereich \/ Allgemeines<\/strong> \u00a7 2 Vertragsschluss \/ Vertragssprache \/ Keine Speicherung des Vertragstextes<\/strong> \u00a7 3 Lieferfristen \/ Lieferverzug<\/strong> \u00a7 4 Lieferung \/ Gefahrtragung \/ Abnahme \/ Annahmeverzug<\/strong> \u00a7 5 Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/strong> \u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong> \u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung<\/strong> \u00a7 8 Haftung<\/strong> \u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong> b) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen hierf\u00fcr besteht. \u00a7 10 Datenschutz<\/strong> \u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/strong>
(1) Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind f\u00fcr den Auftragnehmer unverbindlich, soweit der Auftragnehmer deren Geltung nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Dies gilt auch wenn der Auftragnehmer der Geltung von Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdr\u00fccklich widerspricht oder die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchrt.
(2) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegen\u00fcber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.
(4) \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber einer \u00c4nderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung, gelten die \u00c4nderungen als genehmigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.<\/p>\n
(1) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind f\u00fcr Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform, in der Regel durch E-Mail, welches Sie innerhalb von sieben Tagen annehmen k\u00f6nnen.
(2) Ein Vertrag kommt zu Stande, durch Annahmeerkl\u00e4rung des Auftragnehmers per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. F\u00fcr den Vertragsschluss steht dem Auftraggeber ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n
(1) Lieferfristen oder Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3) Soweit die Auslieferung durch Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt verz\u00f6gert wird, insbesondere bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, wie Streik und rechtm\u00e4\u00dfiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die f\u00fcr den Auftragnehmer unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umst\u00e4nde bei Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mitgeteilt.
Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar ist, ist der Auftraggeber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird diesem unverz\u00fcglich erstattet.
(4) Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 9 geltend zu machen. Ebenfalls unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung).<\/p>\n
(1) Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgen Lieferungen ab Bahlingen. Dort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung).
(2) Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind unter Ber\u00fccksichtigung seiner Interessen zul\u00e4ssig, es sei denn sie sind f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbar. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn dem Auftraggeber durch die Teillieferung ein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks nicht verwendbar ist, oder die Lieferung der restlichen bestellten Waren nicht sichergestellt ist.
(3) Soweit die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt wird, erfolgt dies auf seine Gefahr. Die Gefahr geht mit Verladung auf das Transportfahrzeug \u00fcber. Soweit sich der Transport aus in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, geht die Gefahr auf diesen \u00fcber, sobald die Lieferung versandbereit ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber angezeigt.
(4) Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ist der Abschluss einer Transportversicherung m\u00f6glich.
(5) Verlust oder \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen der Ware sowie eine \u00dcberschreitung der Lieferfrist sind bei Ablieferung gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer hinreichend deutlich anzuzeigen (\u00a7 438 HGB). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich eine Kopie der Anzeige zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n
(1) Ma\u00dfgebend sind die auf der Webseite oder vom Auftragnehmer direkt angegebenen Preise (in Euro), einschlie\u00dflich Verpackung jedoch zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer, sonstiger Steuern, etwaiger Transportkosten, Z\u00f6llen, Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben ab Lager oder der jeweils individuell vereinbarte Preis f\u00fcr ein erschaffenes Werk.
(2)
– Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages f\u00e4llig. Die Verg\u00fctung des Auftragnehmers wird sieben Tage nach Lieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung f\u00e4llig.
– Der Auftragnehmer ist bei Werkleistungen berechtigt, Abschlagszahlungen in H\u00f6he von f\u00fcnfzig Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbrachter Leistungen ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Die (restliche) Verg\u00fctung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im \u00dcbrigen bei der Abnahme f\u00e4llig, soweit nicht das Gesetz eine fr\u00fchere F\u00e4lligkeit vorsieht, insbesondere nach \u00a7 641 Abs. 2 BGB (Auftraggeber gegen\u00fcber Dritten zu diesen Leistungen verpflichtet).
– Bei Mietvertr\u00e4gen ist der Mietzins im Voraus zu entrichten.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erkl\u00e4rungen des Auftragnehmers sieben Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zahlungsanforderung f\u00fcr die Abschlagszahlungen und sieben Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit er nicht vorher bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von M\u00e4ngeln steht dem Auftraggeber ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber f\u00e4llige Zahlungen nicht geleistet hat und der f\u00e4llige Betrag (einschlie\u00dflich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem Wert der – mit M\u00e4ngeln behafteten – Leistungen steht.
(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verf\u00fcgung:
– Barzahlung
– EC-Zahlung
– \u00dcberweisung und
– Paypal
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer zudem eine Pauschale in H\u00f6he von 40,00 Euro zu. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist.
(5) Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung gestattet und gilt als sicherungshalber geleistet. Mit Einl\u00f6sung des Wechsels oder Schecks im Zusammenhang stehende Kosten gehen zulasten des Kunden.
(6) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n
(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche.
(2) F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung gilt einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(3) Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundst\u00fccken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, in H\u00f6he des Betrages ab, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.
(5) W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverk\u00e4ufern im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(6) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und\/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes\/der Neuware liegt keine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p>\n
(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Unber\u00fchrt bleiben jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (\u00a7\u00a7 478, 479 BGB).
(2) M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7 377 HGB) ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.
(3) Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu weigern, bleibt unber\u00fchrt.
(4) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherf\u00fcllung in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nachbesserung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist f\u00fcr die Nachbesserung eine Frist von 30 Tagen einzur\u00e4umen. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach \u00a7 8 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
(5) Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n
(1) Der Auftragnehmer haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
Im \u00dcbrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verk\u00e4ufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstandes \u00fcbernommen hat. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. aufgef\u00fchrten Ausnahmef\u00e4lle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten f\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche (insbesondere f\u00fcr Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen M\u00e4ngeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch f\u00fcr den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung f\u00fcr Verzug und Unm\u00f6glichkeit bestimmen sich jedoch nach \u00a7 4 dieser Bedingungen.
(3) Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Im \u00dcbrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des \u00a7 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser H\u00f6he bestehen w\u00fcrden. Diese Regelung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.
(6) Holz ist ein Naturprodukt
Farbunterschiede sind kein Qualit\u00e4tsmangel. Sie entstehen durch verschiedene Holzfeuchte, Holzarten und Holzstrukturen. Diese Farbunterschiede werden durch verschiedene Witterungseinfl\u00fcsse nach einiger Zeit ausgeglichen.
Risse und Verwerfungen des Holzes sind von Produzenten und H\u00e4ndlern wenig zu beeinflussen, da diese ein nat\u00fcrlicher Prozess des Holzes sind und sich nicht vermeiden lassen.
Harzaustritt entsteht besonders bei Nadelh\u00f6lzern, da Harz ein nat\u00fcrlicher Bestandteil des Holzes ist. Diese Stellen lassen sich mit einem Tuch und Terpentin leicht reinigen.
Astbildung ist bei Holz ein nat\u00fcrliches Merkmal. Es geh\u00f6rt zum Erscheinungsbild des Holzes und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Schimmel und Stockflecke sind eine schwarz-graue Verf\u00e4rbung der Holzoberfl\u00e4che, die in warmen Monaten auftreten kann.
Dabei bilden sich kleine Kristalle auf der Oberfl\u00e4che, die mit Wasser und einer B\u00fcrste einfach zu entfernen sind. Hieraus ergeben sich hinsichtlich der Stabilit\u00e4t und Haltbarkeit des Holzes bzw. der Impr\u00e4gnierung keine Einschr\u00e4nkungen.
Raue Oberfl\u00e4chen k\u00f6nnen immer im Bereich von \u00c4sten, Rundungen, Fasern oder bei quer zur Faserrichtung bearbeitetem Holz auftreten und sind durch leichtes Ausschleifen mit Sandpapier zu beseitigen.
Holz ist ein Naturwerkstoff, Abweichungen in Struktur, Oberfl\u00e4che, Maserung und Lackeindringtiefe
sind kein Reklamationsgrund sondern ein Merkmal f\u00fcr ECHTES HOLZ!<\/p>\n
(1) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – betr\u00e4gt ein Jahr.
(2) Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Ma\u00dfgabe:
a) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Leistungen \u00fcbernommen hat.<\/p>\n
c) Die Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche zudem nicht bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den F\u00e4llen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gesprochen wird, werden auch Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(3) Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzanspr\u00fcchen mit der Abnahme.<\/p>\n
Wir gew\u00e4hrleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erf\u00fcllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich s\u00e4mtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr den Sitz der ALT.HOLZ.GARAGE zust\u00e4ndig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
(2) Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher – auch internationaler – Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Niederlassung des Auftraggebers.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstellung werkvertraglicher Leistungen \u00a0 der Firma ALT. HOLZ. GARAGE.gesetzlich vertreten durchHerrn Jan KnoppSchochenwinkel 579353 Bahlingen Pr\u00e4ambelDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen haben zum Ziel, grunds\u00e4tzlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und geltendes Weiteren f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des \u00a7...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"content-type":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4132","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n